Das Recht über den weiteren Verlauf einer Debatte zu befinden liegt bei der gesamten Versammlung und kann nicht in die Hände einer Teilgruppe gelegt werden. Geschieht dies, wie in dem vorliegenden Entwurf, wird eine demokratische Grundregel verletzt. Unter Anerkennung aller Bemühungen, eventuell unterrepräsentierten Identitäten ein angemessenes Gewicht in Abstimmungen zuzuerkennen, darf dies also nicht zu Lasten demokratischer Prinzipien gehen. Die Autonomie über den Fortgang einer Versammlung mussen allen Stimmberechtigten erhalten bleiben.
Antragsteller*in: | Heinz-Gerrit Schulz (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
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Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 2024-03-04, 22:25 |