Besonderen Identitäten im demokratischen Prozess exklusive Rechte einzuräumen widerspricht dem demokratischen Grundverständnis. Wenn ein Antrag eine Mehrheit erhalten hat, dann hat dieser als angenommen zu gelten. Im Grundgesetz steht im Hinblick auf Parteien: "Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. " Diese Vorschrift sehe ich durch §9 Absatz 4 verletzt.
Antragsteller*in: | Heinz-Gerrit Schulz (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
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Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 2024-03-04, 22:45 |