Üblicherweise haben unsere Gliederungen quatierte Doppelspitzen, dies sollte auch bei uns so sein (siehe auch ÄA zur MVV). Damit werden die Außenvertretungen auch klarer zugeordnet. Es würde auch prktisch schwierig wenn sich bei juristischen Auseinandersetzunger erst jeweils die siebener Gruppe des Vorstandes verständigen müsste.
Änderung in Punkt 4. soll verdeutlichen, dass auch die Sprecher*innen kein Vetorecht bzw. deren Stimme gewichtiger ist als die der anderen Vorstandsmitglieder.
Streichung von Punkt 11. soll "Geheimtreffen" verhindern. In der noch gültigen Satzung sind Vorstandsitzungen öffentlich, sie aber können auf mitgliederöffentlich beschränkt werden. Der Vorstand kann sich durch eine Sitzungsunterbrechung und Zurückziehen, untereinander abstimmen ohne das die übrigen Sitzungsteilnehmer*innen diese Beratung mithören. Das dürfte der Vertraulichkeit genügen.