Zur Zeit gibt es eine gemeinsame Geschäftsordung der Diätenkommission an die auch die Beitragsordnung für die Abführung der Sonderbeiträge angehängt ist. Die Beitragsordnung sollte mindestens vor der Aufstellung der Kandidat*innen für die BVV-Liste von einer MVV bestätigt oder geändert werden. Dadurch wissen die Kandidat*innen schon bei ihrer Bewerbung um einen Listenplatz was die Bezirksgruppe von ihnen an Sonderbeiträgen erwartet.
Antragsteller*in: | Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
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Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte ÜbernahmeErklärung: Änderung ist redaktionell |
Eingereicht: | 2024-03-05, 17:09 |