Zu den Wahlgängen ist die Regelung des Landesverbandes übernommen worden. Außerdem war die Formulierung unlogisch, wenn eine Bewerber*in die absolute Mehrheit hat gibt es keinen weiteren Wahlgang, wenn ein zweiter Wahlgang notwendig ist dann hat keiner der Bewerber*innen die absolute Mehrheit erreicht.
Bei Personenwahlen sollten wir keine Blockwahlen durchführen. Verbundene Einzelwahlen bleiben weiterhin möglich. Ist hier nicht explizit aufgeführt.