Zu § 9, 1 und 2:
Sammelabkürzungen über Personengruppen sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Hinzukommt, dass die Zuordnung sich laufend verändert. Der Begriff wird auch mal anders gebraucht (FLTI*, FLIT* oder FLINT* oder anderes). So ändert sich die Zusammensetzung dieser Gruppe ständig: zum einen, weil die daran Interessierten den Begriff mal verengen, mal erweitern und untereinander auch nicht einig sind. Zum anderen ändert sich die Zusammensetzung dieser Gruppe, weil die möglicherweise gemeinten Personen selbst ab und an eine andere Auffassung entwickeln, ob und zu welcher Untergruppe von FLINTA sie gerade gehören.
Was überhaupt darunter verstanden wird, wissen nur wenige. Ich z. B. habe keine präzise Kenntnis, worum es sich bei einer inter Person, einer nicht-binären Person, einer trans Person oder einer agender Person handelt. Sind dabei auch teilweise dieselben Personen mit mehreren dieser Punkte gemeint? Diese Unkenntnis teilen vermutlich die meisten der Menschen in der Siedlung, in der ich lebe. Das ist aber nicht das wesentliche Problem.
Ernsthafte Probleme für die Satzung sehe ich in folgendem: Wie soll ein unbestimmter Rechtsbegriff, der weder in der Satzung noch in sonstigen Texten präzise definiert wird, in Mitgliederversammlungen bestimmt werden, wer dazu gehört? Kann jeder / jede sich zu irgendeiner dieser Untergruppen zugehörig melden? Wie wird das bei kniffligen Entscheidungen nachgewiesen? Wir wird das bei Abstimmungen und Wahlen überprüfbar im Protokoll formuliert?
Dann die Frage, warum gerade solche Personengruppen, die sich überwiegend in ihrer Einstellung zu ihrer Sexualität definieren, quotierte Plätze auf Wahllisten bekommen sollen? Wurden die nachweislich bislang auf grünen Mitgliederversammlungen diskriminiert? Welcher Bezug besteht zwischen der ja ziemlich persönlichen und privaten Einstellung zur eigenen Persönlichkeit und der Arbeit in einer politischen Partei?