Zu § 9, 3:
Die Regelung verstößt gegenen den Gleichbehandlungsgrundsatz im GG. Sie ist unangemessen, weil nicht belegt wird, dass bislang FLINTA-Personen bei den Grünen benachteiligt wurden.
Warum werden "Flinta-Personen" in der Satzung besonders genannt und ihnen besondere Rechte (Vorteile bei Wahlen; Veto-Recht) zugestanden werden, als anderen Mitgliedern? Das ist doch eine Diskriminierung der übrigen Mitglieder.
Warum werden nicht auch andere Personengruppen, die sich tatsächlich oder nach eigener Auffassung in irgendeinem Aspekt von anderen unterscheiden möchten, genauso in der Satzung begünstigt? Warum werden beispielsweise nicht Menschen mit bestimmten Abweichungen genannt, unter denen sie von Jugend an leiden und mit denen sie sich zeitlebens auseinandersetzen müssen - auch aufgrund gesellschaftlicher Ignoranz? Warum werden nicht Menschen mit Lernstörungen (z. B. Legasthenie, ...), mit ADHS, mit bipolaren Störungen, anderen gesundheitlichen Bürden als weitere Gruppe definiert?
In unserer Siedlung wohnen einige Menschen, denen in der DDR Unrecht diverser Art widerfahren ist. Die sind durch alle Raster der Nachwende-Aufarbeitung gefallen. Warum werden diese Menschen nicht als weitere Gruppe definiert? Oder diejenigen, die trotz guter Ausbildung sich in den letzten 30 Jahren immer wieder durch Arbeitslosigkeit kämpfen mussten?!
Es gibt in Alters- und Pflegeheimen viele, viele unschöne Umstände und Behandlung von Menschen. Warum werden diese Menschen nicht als weitere Gruppe definiert, die in der Satzung des Bezirksverbandes genannt werden?
Und wenn länger überlegt wird, gibt es sicher viele weitere Gruppen von Menschen, die häufig tatsächlich, manchmal nach eigener Auffassung eine besondere, teilweise schwierige Position in unserer Gesellschaft haben. Viele dieser Menschen haben es erheblich schwerer im Leben, als einige aus der schwammig definierten FLINTA-Gruppe.
Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, die Situation all dieser Gruppen dadurch anzusprechen, sie in der Satzung einer Partei mit Sonderrechten auszustatten. Alle sollten dieselben Rechte haben - was sie bei den Grünen nach meiner Wahrnehmung auch ohne die Regelung im § 9 haben.