Änderungen von S1 zu S1
Ursprüngliche Version: | S1 (Version 1) |
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Status: | Abstimmung |
Eingereicht: | 2024-02-24, 13:26 |
Neue Version: | S1 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 2024-03-17, 11:17 |
Titel
Keine Änderungen
Satzungstext
Von Zeile 7 bis 9 einfügen:
Wir wollen, dass sich alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt entfalten und an der Gesellschaft teilhaben können. Wir setzen uns für wirksamen Umwelt- und Klimaschutz in unserem Bezirk ein. Diese Grundsätze vertreten wir in unseren Positionen nach außen sowie durch unsere Strukturen und im Umgang
In Zeile 24 einfügen:
§ 2 Mitglieder und Stimmberechtigung
Nach Zeile 29 einfügen:
- Jedes Mitglied mit Hauptwohnsitz in Treptow-Köpenick hat entsprechend den gesetzlichen Regelungen bei der Aufstellung der Kandidat*innen für die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung, dem Abgeordnetenhaus und dem Bundestag Stimmrecht in der Bezirksgruppe Treptow-Köpenick.
In Zeile 43:
- a. wählt den Vorstand der
Bezirksgruppe;Bezirksgruppe, inklusive zwei Sprecher*innen;
- a. wählt den Vorstand der
Von Zeile 55 bis 58 einfügen:
- g. beschließt über eine Beitragordnung für Sonderbeiträge der bezirklichen Amts- und Mandatsträger*innen;
- h. entscheidet über die finanzielle Entlastung des Vorstandes inklusive der finanzverantwortlichen Person;
- h. beschließt inhaltliche Anträge sowie Satzungsänderungen der Bezirksgruppe.
- i.beschließt das Verlangen nach Einberufung einer Landesmitgliederversammlung oder Urabstimmung innerhalb des Rahmens der Satzung des Landes- oder Bundesverbandes von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
Von Zeile 77 bis 78 einfügen:
- Bei aktuellen Ereignissen, die nach der Antragsfrist eintreten oder bekannt wurden, kann ein Dringlichkeitsantrag in Antragsgrün vor Veranstaltungsbeginn gestellt
Von Zeile 86 bis 87:
- Die MV: [Leerzeichen]
- a. diskutiert und berät über
tagespolitische Themen des BezirksBezirksthemen und anlassbezogen über Landes- und Bundespolitik sowie allgemein politischen Fragen, außerdem organisatorische und strukturelle Themen der Bezirksgruppe
- a. diskutiert und berät über
Von Zeile 90 bis 93:
- Zu einer MV muss schriftlich mindestens 7 Tage zuvor eingeladen werden. Dies geschieht in der Regel durch den Vorstand.
- Der Vorstand lädt zu jeder Bezirksgruppe mindestens zehn
Tage vorher, mit einer vorläufigen Tagesordnung, ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist auf mindestens zwei
Tage verkürzt werden. Die besondere Dringlichkeit muss vor Beginn der Sitzung
begründet und mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.
Die Antragsfristen gelten wie bei einer MVV
- Über die Tagesordnung inklusive der Behandlung von schriftlich vorliegenden Anträgen entscheidet die MV. Wird auf einer MV ein Antrag abgestimmt, muss
darauf in der Einladung aufmerksam gemacht werden, sowieein Protokoll angefertigt werden, das den Mitgliedern zugänglich gemacht
- Über die Tagesordnung inklusive der Behandlung von schriftlich vorliegenden Anträgen entscheidet die MV. Wird auf einer MV ein Antrag abgestimmt, muss
Von Zeile 98 bis 99:
- Die Mitglieder des Vorstands vertreten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Treptow-Köpenick politisch nach innen und außen, die Sprecher*innen verteten die Bezirksgruppe auch juristisch nach außen
und innen.
In Zeile 110 einfügen:
- Alle Mitglieder des Vorstands sind untereinander gleichberechtigt.
Von Zeile 120 bis 121 einfügen:
- Der Vorstand hat jährlich sowie zum Ende seiner Amtszeit der Mitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen.
In Zeile 140:
- Die Diätenkommission besteht aus
zweidrei Personen.
In Zeile 161:
- Arbeitsgruppen haben
auf MVVengegenüber der Bezirksgruppe ein Berichtsrecht.
Von Zeile 200 bis 201:
- Eine Kandidatur ist bis
zurzum Eintritt in den jeweils erstenVorstellung der Kandidat*innenWahlgang bei der Versammlungsleitung anzumelden.
Von Zeile 209 bis 211 einfügen:
- Fragen werden während der jeweiligen Vorstellungsrede schriftlich und namentlich in dafür vorgesehenen quotierten Boxen eingeworfen. Werden mehr als 2 Fragen angezeigt, lost die Sitzungsleitung zwei Fragen aus. Die
Von Zeile 221 bis 222:
- b.
Verfehlen mehrere oder alleErreicht keine*r der Bewerber*innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind im
- b.
Von Zeile 224 bis 233:
- ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten haben
.
- ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten haben
- .
c.VerfehlenErreicht im zweiten Wahlgangmehrere oder allekeine*r der Bewerber*innen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind für den dritten Wahlgang nur nocheine Anzahl vondie zwei Bewerber*innenentsprechend der Anzahl der noch zu besetzenden Plätzemit den meisten Ja-Stimmen zugelassen.
- .
- .d.
Erreichen die Bewerber*inErreicht im dritten Wahlgangnichtkeine*r der beiden Bewerber*innen die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so kann im vierten Wahlgang nur noch die Person mit den meisten Ja-Stimmen antreten.
Erreicht die Person im vierten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen, so wird die Bewerber*innenliste neu eröffnet und die Wahl neueröffnetbegonnen.
- .d.
Nach Zeile 237 einfügen:
- Inhaltliche Beschlüsse sind binnen drei Arbeitstagen auf der Homepage des
Kreisverbandes zu veröffentlichen, das Ergebnis von Personenwahlen ist den
Mitgliedern binnen gleicher Frist bekanntzugeben.
Von Zeile 246 bis 250:
§13 Beschlussorientiertes Mandat
- Der Kreisverband arbeitet basisdemokratisch. Daher sollten sich unsere Amts- und Mandatsträger*innen inklusive unserer Delegierten bei ihrer inhaltlichen Arbeit an den Beschlüssen der Bezirksgruppe orientieren.