1. die bisherige Wahlordnung entspricht der des Landesverbandes und ist damit bekannt und bewährt.
2. Die vorliegende Satzungsänderung ist in sich nicht schlüssig, weil damit der Punkt "c" in der Satzung bzw. ein Wahlgang wegfällt. Dies hätte hier berücksichtig werden müssen.
3. Im KV sind in der Vergangenheit sehr, sehr selten 3 bzw. 4 Wahlgänge notwendig geworden, daher kann ich die Zeitersparnis bzw. die zwingende Notwendigkeit hier zu straffen und von der Landeswahlordnung abzuweichen nicht nachvollziehen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Satzungsänderung: | Anpassung bei Personenwahlen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 09.03.2026, 20:28 |