| Veranstaltung: | Mitgliedervoll- und Wahlversammlung am 21. März 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Abstimmung Satzungsänderung |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.02.2026, 12:12 |
S Anpassung bei Personenwahlen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
## § 11 Geschäftsordnung für Wahlen und Abstimmungen
8. Wahlgänge:
b. Erreicht keine\*r der Bewerber\*innen im ersten Wahlgang die absolute
Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, so sind im zweiten Wahlgang nur noch
die Bewerber*innen zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der
gültigen abgegebenen
Stimmen erhalten haben. Wenn es im einem Wahlgang mindestens 3 Bewerber*innen
gab, ist zusätzlich der oder die Bewerber*in mit den wenigsten Stimmen für den
nächsten Wahlgang nicht mehr zugelassen.
Begründung
Damit wollen wir Personenwahlen etwas beschleunigen. In dem eine Person pro Wahlgang weniger antreten darf, kann dies erreicht werden ohne, dass zuviele Bewerber*innen auf einmal nicht mehr antreten dürfen.
Original-Text der Satzung
Änderungsanträge
- Ä1 (Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick), Eingereicht)