| Veranstaltung: | Mitgliedervoll- und Wahlversammlung am 21. März 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Abstimmung Satzungsänderung |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.02.2026, 11:49 |
S Vorstand als Ganzes für die Förderung von FLINTA zuständig
Antragstext
## § 6 Vorstand
3. Der Vorstand besteht aus bis zu 7 Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder
bestimmen aus ihren Reihen eine*n Diversity-Beauftragte*n, ein
Geschlechtergerechtigkeits-Team sowie eine finanzverantwortliche Person und eine
Stellvertretung. Der oder die Finanzverantwortliche und die Stellvertretung
vertreten die Bezirksgruppe im Landesfinanzrat.
## § 9 FLINTA Förderung
5. Durch das Geschlechtergerechtigkeits-Team imden Vorstand können
Vernetzungstreffen und Förderungsangeboten nur für FLINTA einberufen werden.
Mitglieder, die zu diesen Personengruppen gehören, können auf
Wunsch mit Unterstützung des Geschlechtergerechtigkeits-TeamsVorstandes
ebenfalls nur FLINTA-Veranstaltungen einberufen.
Begründung
Der Vorstand soll als Ganzes für die Förderung von FLINTA zuständig sein und sich veranwortlich dafür fühlen. (Vorher ein Geschlechtergerechtigkeits-Team).
Original-Text der Satzung