| Veranstaltung: | Mitgliedervoll- und Wahlversammlung am 21. März 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Abstimmung Satzungsänderung |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.02.2026, 12:18 |
S Realistischere Fristen für Veröffentlichungen von Anträgen und Personenwahlen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
## § 11 Geschäftsordnung für Wahlen und Abstimmungen
10. Inhaltliche Beschlüsse sind binnen drei Arbeitstagen einer Woche auf der
Homepage des
Kreisverbandes zu veröffentlichen, das Ergebnis von Personenwahlen ist den
Mitgliedern binnen gleicher Frist zwei Wochen in geeigneter digitaler Form
bekanntzugeben.
Begründung
Damit können wir sicherstellen, dass die Fristen auch eingehalten werden.
Gerade bei Personenwahlen, zu denen auch Delegierte gehören, kann es Zuverzögerungen kommen, da auch Kontaktdaten (Emails) den Mitgliedern zugänglich gemacht werden sollen.
Original-Text der Satzung